Inkassoabtretung

Inkassoabtretung
Inkassozession;  Forderungsabtretung, lediglich zu dem Zwecke, den Zessionar zur Einziehung der Forderung zu legitimieren. Gegenüber dem Schuldner hat der  Zessionar die vollen Rechte des Gläubigers, gegenüber dem Zedenten lediglich die eines Beauftragten, deshalb ist er zur Herausgabe des Erlöses an den  Zedenten verpflichtet ( Auftrag).

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Treuhandgeschäfte — alle Rechtsgeschäfte, die ein Treuhandverhältnis begründen, z.B. ⇡ Sicherungsübereignung, ⇡ Inkassoabtretung. Vgl. auch ⇡ Treuhandschaft …   Lexikon der Economics

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